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Pädiatrie

Ist die Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht, kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Säuglings, Kindes oder des Jugendlichen und der Angehörigen beeinträchtigt sein. Die ärztliche Verordnung bildet die Basis der ergotherapeutischen Befunderhebung. Unter einbeziehen der Angehörigen und Bezugspersonen werden die jungen Patient*innen in ihrer altersgemäßen Entwicklung, Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit gefördert. 

Beispielhafte Krankheitsbilder, die wir in der Praxis behandeln: 

  • ADS | ADHS
  • Wahrnehmungsstörungen 
  • Autismus
  • Störungen in Fein- und Grobmotirk 
  • Konzentrationsstörungen 
  • Entwicklungsverzögerung 
  • Körperliche und geistige Behinderung 
  • Einschränkungen durch wechslende Händigkeit 

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Ergotherapeutische Behandlungen sind ein vom Arzt zu verordnendes Heilmittel.
Setzen Sie sich daher bitte vorab mit ihrem Haus-/ oder Facharzt in Verbindung.

Wenn Sie bereits eine Verordnung haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.